Eine Reisekrankenversicherung dient der Absicherung eines Urlaubers im Ausland. In der Regel übernimmt diese Versicherung die Kosten der ambulanten oder stationären Behandlungen im Ausland, der Medikamente und des Transportes zum Krankenhaus. Zusätzliche Leistungen sind oft auch enthalten, wie zum Beispiel der Rücktransport nach Deutschland oder Reparaturen am Zahnersatz. Wichtig ist eine solche Versicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung für die oben genannten Maßnahmen im Ausland keine Kosten oder nur einen geringen Anteil daran übernimmt, wenn man sich in einem Urlaubsland mit Sozialversicherungsabkommen befindet (in der Regel EU-Länder).
Hat man einen Unfall im Ausland oder erkrankt man dort schwerer, kommen schnell einige Tausend Euro Kosten auf einen zu, die man selbst tragen muss, wenn man keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat. Eine solche Versicherung ist nicht einmal teuer. Man kann sie bereits für einen Jahresbeitrag von unter zehn Euro pro Person abschließen. Hierdurch ist man dann das gesamte Jahr über abgesichert, egal, wohin man reist. Wer nur gelegentlich in den Urlaub fährt, kann auch tageweise eine Versicherung abschließen. Es lohnt sich ein Vergleich der vielen Angebote, um eine gute Reise- und Haftpflicht - Versicherung zu finden, die bei einem geringen Beitrag umfangreiche Leistungen enthält.
Allerdings sollte man die Versicherungsbedingungen genau lesen, da hier eventuell Ausschlüsse von Leistungen vermerkt sind, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. So ist oftmals eine Leistung ausgeschlossen, wenn es sich um eine dienstlich veranlasste Reise handelt oder wenn Vorerkrankungen bestanden haben. Auch der Rücktransport nach Deutschland kann Tücken haben. Oft werden die Kosten hierfür von der Versicherung nur erstattet, wenn der Transport medizinisch notwendig ist. Hier sollte möglichst vereinbart sein, dass die Kosten übernommen werden, wenn die Behandlungsdauer eine bestimmte Zeit voraussichtlich überschreitet. In der Regel müssen die Kosten vorab vom Versicherten selbst bezahlt werden. Bei teuren Behandlungen sollte es aber möglich sein, von der Versicherung direkt den notwendigen Betrag zu erhalten, da die wenigsten Urlauber in solchen Fällen die Vorleistung selbst aufbringen können.